e-Bilanz für die Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)
Aktualisiert: Juni 2026 · Lesezeit ~4 Min · eBilanz Fabrik (Werkzeug, keine Steuerberatung)
Kurz gesagt: Eine Kleinstkapitalgesellschaft darf eine stark verkürzte Bilanz und eine Mikro-GuV aufstellen — die Erleichterungen betreffen aber nur die Gliederungstiefe. Die e-Bilanz nach § 5b EStG müssen Sie trotzdem elektronisch ans Finanzamt übermitteln. eBilanz Fabrik bildet genau diese verkürzte Kleinst-Gliederung ab.
1. Wann bin ich eine Kleinst-GmbH?
Eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB liegt vor, wenn Ihre GmbH (oder UG) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Schwellen nicht überschreitet:
- Bilanzsumme bis 450.000 €
- Umsatzerlöse (in den zwölf Monaten vor dem Stichtag) bis 900.000 €
- im Jahresdurchschnitt bis 10 Arbeitnehmer
Es zählt die 2-von-3-Regel: Bereits wer zwei der drei Schwellen einhält, fällt in die Größenklasse — die dritte darf überschritten sein. Maßgeblich ist die Stetigkeit über zwei Stichtage; im Gründungsjahr genügt das erste Geschäftsjahr.
2. Die Erleichterungen für Kleinst-GmbHs
Der Gesetzgeber gewährt Kleinstkapitalgesellschaften gezielte Vereinfachungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses:
- Stark verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB). Statt der vollen Gliederung genügen die mit Buchstaben bezeichneten Hauptposten — also nur die oberste Gliederungsebene von Aktiva und Passiva.
- Mikro-GuV mit 8 Posten (§ 275 Abs. 5 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf acht Posten gestrafft — von den Umsatzerlösen bis zum Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag.
Diese Erleichterungen senken den Aufwand der Aufstellung spürbar — die Bilanz wird schlanker und damit gut automatisierbar.
3. Trotzdem e-Bilanz-Pflicht (§ 5b EStG)
Wichtig: Die Erleichterung des § 267a HGB betrifft die Gliederungstiefe Ihres Abschlusses — nicht die Abgabepflicht. Die e-Bilanz nach § 5b EStG ist auch für eine Kleinstkapitalgesellschaft elektronisch im XBRL-Format an das Finanzamt zu übermitteln. „Kleinst" heißt also nicht „befreit": Es heißt nur, dass Sie die Inhalte in einer verkürzten Form abbilden dürfen.
4. Dafür gebaut: eBilanz Fabrik
eBilanz Fabrik bildet die verkürzte Kleinst-Gliederung ab — die stark verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB und die Mikro-GuV mit acht Posten nach § 275 Abs. 5 HGB. Sie laden Ihren fertigen Jahresabschluss als PDF hoch, die Werte werden ausgelesen, der HGB-XBRL-Taxonomie zugeordnet, geprüft und nach Ihrer Freigabe per ERiC ans Finanzamt übermittelt — in unter 10 Minuten, ab 24,95 € pro Übermittlung.
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Jetzt e-Bilanz erstellen →Häufige Fragen
Welche Schwellen gelten für eine Kleinstkapitalgesellschaft?
An zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei von drei Schwellen unterschreiten: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatzerlöse bis 900.000 € und im Jahresdurchschnitt bis 10 Arbeitnehmer (§ 267a HGB).
Muss eine Kleinst-GmbH eine e-Bilanz abgeben?
Ja. Die Erleichterungen betreffen die Gliederungstiefe, nicht die Abgabepflicht. Die e-Bilanz nach § 5b EStG ist auch für eine Kleinstkapitalgesellschaft elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Welche Gliederung gilt für eine Kleinst-GmbH?
Die verkürzte Gliederung: eine stark verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB und eine GuV mit acht Posten nach § 275 Abs. 5 HGB.
eBilanz Fabrik ist ein Übermittlungs-Werkzeug und leistet keine Steuerberatung. Registrierter ELSTER-Software-Hersteller. Rechtsangaben und Fristen ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (u. a. § 267a HGB, § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 275 Abs. 5 HGB, § 5b EStG). Ob die Größenmerkmale in Ihrem Fall erfüllt sind, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.