Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Sie erstellen hier die Datei für die Offenlegung — nicht die e-Bilanz für das Finanzamt.
Die fertige Datei laden Sie anschließend selbst beim Unternehmensregister hoch.
In 20 Sekunden
Passt eBilanz Fabrik zu Ihnen?
Wir erzeugen Ihre e-Bilanz (das amtliche XBRL-Format) aus Ihren fertigen Zahlen. Drei kurze Fragen — dann geht's los.
GmbH
UG (haftungsb.)
AG
SE
Andere
Kleinst
Klein
Mittelgroß
Groß
Was bedeuten die Größenklassen? (§ 267 HGB)
Maßgeblich sind Bilanzsumme · Umsatzerlöse · Arbeitnehmer (Ø) — mind. 2 der 3 Schwellen nicht überschritten.
Kleinst (§ 267a): bis 450.000 € · 900.000 € · 10 AN.
Klein (§ 267 Abs. 1): bis 7,5 Mio € · 15 Mio € · 50 AN.
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2): bis 25 Mio € · 50 Mio € · 250 AN.
Groß (§ 267 Abs. 3): darüber.
Ja
Nein
Was bedeutet Ja / Nein?
Ja — Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr (01.01.–31.12.).
Nein — abweichendes oder verkürztes Geschäftsjahr.
Ein erstes Geschäftsjahr, das am Gründungstag beginnt und am 31.12. endet, können wir übermitteln. Ein dauerhaft abweichendes Wirtschaftsjahr (z. B. 01.07.–30.06.) ist derzeit nicht vorgesehen.
Erstes Geschäftsjahr
Dauerhaft abweichend
Das Datum aus dem Handelsregister. Es wird als Beginn des Wirtschaftsjahres übermittelt — ohne diese Angabe müssten wir den 01.01. annehmen, an dem es die Gesellschaft noch nicht gab.
Das brauchen Sie — inkl. ELSTER-Zertifikat · die meisten sind in unter 10 Minuten durch
Ihren fertigen Jahresabschluss (Bilanz + GuV) — als PDF/Excel/CSV zum Hochladen oder zum Abtippen.
Ihre Steuernummer und Ihr Bundesland.
Für die Übermittlung am Ende: Ihr ELSTER-Zertifikat (.pfx/.p12) + Passwort. Noch keins? Die Beantragung dauert erfahrungsgemäß 1–2 Wochen, weil der Aktivierungs-Code per Post kommt — so beantragen Sie es. Erstellen und prüfen können Sie Ihre e-Bilanz auch ohne — bezahlt wird ohnehin erst nach der Prüfung.
Woran erkenne ich das?
Ob Werte steuerlich abweichen, zeigt ggf. eine Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung Ihres Abschlusserstellers. Sind Sie unsicher, fragen Sie, wer Ihren Jahresabschluss aufgestellt hat — die Antwort können nur Sie geben, nicht wir.
Für diese Konstellation (Rechtsform, Größenklasse bzw. abweichendes Wirtschaftsjahr) ist eBilanz Fabrik aktuell nicht ausgelegt — abgedeckt sind Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE) mit Kalenderjahr oder einem ersten Geschäftsjahr, das am 31.12. endet. Wir sagen es lieber ehrlich, als zu raten. Zurück zur Übersicht
Gemeint ist dieses eine Unternehmen und das Wirtschaftsjahr, das Sie einreichen — nicht Ihre Person und nicht ein anderer Betrieb. Die e-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG hängt an der Gewinnermittlung, nicht an der Rechtsform.
Dann brauchen Sie keine e-Bilanz — und sollten hier nichts bezahlen.
Wer den Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung ermittelt (§ 4 Abs. 3 EStG), gibt eine Anlage EÜR ab. Das ist ein anderer Datensatz als die e-Bilanz nach § 5b EStG. eBilanz Fabrik erstellt und übermittelt ihn nicht.
So kommen Sie trotzdem weiter: Die Anlage EÜR können Sie kostenlos in „Mein ELSTER“ ausfüllen und übermitteln — Sie brauchen dafür kein Produkt von uns.
Falls Sie sich vertan haben: Enthält Ihr Abschluss doch eine Bilanz mit Aktiva und Passiva, wählen Sie oben Bilanz — eBilanz Fabrik deckt Ihre Rechtsform aber auch dann nicht ab.
Ob für Sie Bilanz oder EÜR gilt, klärt im Zweifel Ihre Steuerberaterin, Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Angaben ohne Gewähr; wir leisten keine Steuerberatung.
Kein Problem — das steht in Ihren eigenen Unterlagen. 1. Ihr Jahresabschluss. Gibt es darin eine Seite „Bilanz“ mit zwei Seiten — Aktiva und Passiva —, die auf dieselbe Summe kommen? Dann bilanzieren Sie. 2. Ihre letzte Steuererklärung. War eine „Anlage EÜR“ dabei? Dann ermitteln Sie den Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung.
Bei GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen und Freiberuflern entscheidet Ihre tatsächliche Gewinnermittlung, nicht die Rechtsform. Wir raten nicht für Sie — eine falsche Annahme an dieser Stelle führt zur falschen Übermittlung: e-Bilanz statt Anlage EÜR oder umgekehrt.
Schritt 2
Was möchten Sie einreichen?
Zwei Pflichten — bei einer Einheitsbilanz dieselben Zahlen, aber zwei verschiedene Dateien. Sie geben die Zahlen einmal ein. Warum zwei Dateien?
Stimmen Handelsbilanz und Steuerbilanz Ihrer Gesellschaft für dieses Wirtschaftsjahr überein?
Ja — beide sind identisch (Einheitsbilanz)
Nein — die Steuerbilanz weicht von der Handelsbilanz ab
Woran erkenne ich das?
Hat für Ihre Gesellschaft jemand neben dem Jahresabschluss eine eigene Steuerbilanz oder eine Überleitungsrechnung erstellt, lautet die Antwort „Nein“. Sind Sie unsicher, fragen Sie, wer Ihren Jahresabschluss aufgestellt hat — die Antwort können nur Sie geben, nicht wir.
Dann tragen Sie in den folgenden Schritten die Zahlen Ihrer Handelsbilanz ein — die Werte aus Ihrem festgestellten Jahresabschluss, nicht die steuerlichen Werte. Offengelegt wird der Jahresabschluss (§ 325 HGB).
Die Abschluss-Kombi setzt voraus, dass Handels- und Steuerbilanz übereinstimmen. Offengelegt wird der handelsrechtliche Jahresabschluss (§ 325 HGB), das Finanzamt erhält die Steuerbilanz (§ 5b EStG). Weichen beide voneinander ab, sind es zwei verschiedene Zahlenwerke — aus einer Eingabe können wir dann nicht beide Dateien erstellen. Sie können stattdessen die e-Bilanz mit Ihren steuerlichen Werten einreichen und die Offenlegung getrennt mit den Zahlen Ihrer Handelsbilanz erstellen.
Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Die Gebühr des Unternehmensregisters zahlen Sie dort direkt, weil Sie unter Ihrem eigenen Zugang einreichen.
Schritt 2
Ihr Unternehmen
Stammdaten fürs Deckblatt der e-Bilanz.
Wofür wir Ihre E-Mail nutzen — Sie können jederzeit widersprechen
Für Übermittlungsprotokoll, Rechnung und Rückfragen zu Ihrem Vorgang (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse zur Abwicklung Ihres Auftrags und — sofern Sie nicht widersprechen — um Sie an die Frist Ihrer nächsten e-Bilanz und über eigene ähnliche Leistungen zu informieren. Sie können dem jederzeit widersprechen (E-Mail an hello@ebilanzfabrik.de oder Abmeldelink in jeder solchen E-Mail); es entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Löschung auf Anfrage jederzeit möglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Details: Datenschutzerklärung.
Steuernummer nicht zur Hand?
Sie steht auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder in „Mein ELSTER“.
Wo finde ich die Handelsregisternummer?
Steht in Ihrem Handelsregisterauszug — das Register führt Ihre Offenlegung darunter.
Gesellschafter
Pflichtangabe: alle Gesellschafter mit Anteil — zusammen 100 %.
Welcher Gesellschafter-Typ trifft zu?
Im Normalfall halten Sie Ihre Anteile privat → Privatvermögen. Werden die Anteile von einer anderen Firma gehalten → Körperschaft. (Betriebsvermögen nur, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens / einer Personengesellschaft gehören.)
Neuigkeiten per E-Mail — freiwillig
Ohne Häkchen ändert sich an Ihrer Bestellung nichts. Mit Häkchen senden wir Ihnen nach Abschluss Ihres Auftrags eine Bestätigungs-E-Mail; Neuigkeiten erhalten Sie erst, wenn Sie den Link darin anklicken. Die Erinnerung an die Frist Ihrer nächsten e-Bilanz und Hinweise auf eigene ähnliche Leistungen, denen Sie jederzeit widersprechen können (Hinweis bei der E-Mail-Adresse), hängen von diesem Häkchen nicht ab.
Schritt 3
Ihre Bilanz
Laden Sie Bilanz & GuV hoch — wir lesen die Werte aus und legen sie Ihnen zur Bestätigung vor. Oder tippen Sie die Posten manuell ein.
Schon eine e-Bilanz mit uns eingereicht?
Laden Sie die e-Bilanz-XML aus unserer Übermittlungs-Mail — wir übernehmen die Werte, Sie tippen nichts erneut. Die Datei wird im Browser gelesen und verlässt Ihr Gerät nicht.
Keine Datei ausgewählt
⤴ Datei hochladen
Bilanz & GuV als PDF, Excel oder CSV — per Drag & Drop
✍︎ Direkt eingeben
Ihre fertigen Posten manuell
📄 Dateien hochgeladen. Bitte bestätigen Sie die Kernzahlen aus Ihren Dokumenten — Sie behalten die Kontrolle (keine inhaltliche Prüfung durch uns).
✅ Werte aus Ihren Dateien ausgelesen — bitte prüfen & bei Bedarf korrigieren. Ihre PDF wurde nur zum Auslesen verarbeitet und nicht gespeichert. Sie behalten die Kontrolle über die Zahlen; wir prüfen sie nicht inhaltlich. Stimmt der Saldo (Aktiva = Passiva), klicken Sie auf „Weiter".
Welche Dateien funktionieren? PDF bitte aus der Buchhaltung exportiert — kein Foto/Scan
Ziehen Sie Ihre Bilanz und GuV hierher (oder klicken) — als PDF, HTML, Excel, CSV, Markdown oder TXT. Danach unten auf „Weiter →" klicken — wir lesen Ihre Bilanz & GuV aus und legen die Werte zur Bestätigung vor. PDF/Excel werden lokal im Browser gelesen (ohne Cloud, ohne KI). Über die Datei selbst erhalten wir nur Strukturangaben wie Dateiart und Zahl der gelesenen Zeilen, keinen Text aus ihr; die übernommenen Werte behandeln wir wie Ihre Eingaben (Datenschutz). Alternativ die Vorlage befüllen.
Sie haben nur eine Summen- und Saldenliste (SKR 03/04) oder eine BWA?
Die eBilanz Fabrik übernimmt die fertigen Posten Ihrer Bilanz und GuV nach § 266/§ 275 HGB — Ihr Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04) spielt dabei keine Rolle: wir übernehmen Positionen, nicht Konten. Eine Summen- und Saldenliste allein genügt nicht; exportieren Sie bitte die Bilanz und die GuV aus Ihrer Buchhaltungssoftware (PDF, Excel oder CSV).
⤴
Bilanz & GuV hierher ziehen PDF · HTML · Excel · CSV · Markdown · TXT — oder klicken — oder Zahlen direkt einfügen (Strg+V)
Schritt 4
Ihre GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung — die Posten Ihrer Größenklasse, fertig aus Ihrem Abschluss.
Schritt 6
Angaben zur Offenlegung
Zwei Angaben, die nur die Offenlegung verlangt. Danach folgt die Übersicht — dort prüfen Sie alles noch einmal, ohne etwas erneut einzutippen.
Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB)
Als Kleinstkapitalgesellschaft dürfen Sie auf den Anhang verzichten, wenn Sie diese Angaben unter der Bilanz machen. Zutreffendes bitte eintragen — sonst leer lassen:
· Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB, z. B. Bürgschaften, Garantien)
· Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB)
· bei einer AG zusätzlich eigene Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
Vorjahreswerte (§ 265 Abs. 2 HGB)
Eine Offenlegung zeigt zu jedem Posten den Wert des Vorjahres. Tragen Sie die Beträge aus dem Vorjahresabschluss ein — leer lassen, wo es im Vorjahr keinen Wert gab.
Schritt 5
Prüfen & kostenlose Vorschau
Kurz prüfen — kostenlos, ohne Zertifikat, ohne Zahlung. Sie sehen genau, was übermittelt wird.
Hinterlegung oder Veröffentlichung — die Wahl treffen Sie im Portal
Als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) steht Ihnen die Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB offen: Ihre Bilanz wird dann hinterlegt und nicht öffentlich bekannt gemacht — Einsicht nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag Dritter (§ 9 Abs. 6 HGB). Diese Wahl treffen Sie beim Unternehmensregister in einem Formularfeld — nicht in der Datei, die wir erstellen — und sie ist endgültig.
📄 Kostenlose Vorschau — alle Ihre Werte in den Positionen der HGB-Taxonomie, der Saldenabgleich (Aktiva = Passiva) + der Betriebsvermögensvergleich, mit Wasserzeichen „Vorschau · nicht zur Übermittlung". Die gültige XBRL-Datei + die Übermittlung werden erst mit Zahlung + Freigabe freigeschaltet.
Der nächste Schritt ist kostenlos: wir prüfen Ihre e-Bilanz technisch mit dem amtlichen ERiC-Modul (keine inhaltliche Prüfung) — bezahlt wird erst danach.
Diese Vorschau ist kostenlos und unverbindlich. Erst im nächsten Schritt zahlen Sie; das Zertifikat folgt ganz am Ende. Ihre Zahlung wird erst mit der erfolgreichen Übermittlung fällig.
Schritt 6
Bezahlen
Sichere Zahlung über Stripe. Wir reservieren den Betrag zunächst nur — wann er belastet wird, steht im Zahlungskasten unten. Danach folgt die Freigabe + Übermittlung — Sie behalten die Kontrolle.
✅
Fehler sehen Sie vor der Abgabe — nicht danach.
Die amtliche ERiC-Validierung prüft Format und Pflichtfelder, nicht den Inhalt, bevor Ihre e-Bilanz ans Finanzamt geht. Technische ERiC-Prüfung bestanden ✓
Technische Prüfung, keine inhaltliche Prüfung Ihrer Zahlen.
Rechnung, Übermittlungsprotokoll und Bestätigung gehen an:— · ändern
Enthalten: Übermittlung per ERiC ans Finanzamt · Transferticket + XBRL-Datei per E-Mail · Rechnung (§ 14 UStG)
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, umfasst die E-Bilanz auch die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Dieses Formular übermittelt Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ohne Kontennachweise.
🔒 Sichere Zahlung über Stripe (Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay / Google Pay). Wir reservieren 35,64 € — die Belastung erfolgt erst nach erfolgreicher Übermittlung an ELSTER; scheitert sie, heben wir die Reservierung sofort auf. Rechnung (§ 14 UStG) per E-Mail.
Letzter Schritt: Ihr ELSTER-Zertifikat + Ihre Freigabe — dann übermitteln wir mit Ihrem Zertifikat per ERiC ans Finanzamt. Sie bedienen ELSTER nicht selbst.
Übermittlung mit Ihrem ELSTER-Zertifikat
Sie laden Ihr ELSTER-Zertifikat (.pfx) hoch und geben das zugehörige Passwort ein (in ELSTER das Passwort zu Ihrer Zertifikatsdatei) — damit signieren Sie die Übermittlung; wir senden sie für Sie per ERiC ans Finanzamt. Sie müssen ELSTER nicht selbst bedienen. Das Zertifikat wird nur für diese eine Übermittlung genutzt und nie gespeichert. Noch kein Zertifikat? Kostenlos in Mein ELSTER (~1–2 Wochen, 3–5 Jahre gültig) — viele GmbHs haben es bereits von der USt-Voranmeldung.
XBRL-e-Bilanz wird erzeugt, technisch geprüft + ans Finanzamt übermittelt …
Übermittlung ans Finanzamt nur nach Ihrer Zahlung + Freigabe, in Ihrem Auftrag. Keine Steuerberatung.
Freigabe erhalten — wir übernehmen ab hier.
eBilanz Fabrik erstellt Ihre XBRL-e-Bilanz und übermittelt sie — signiert mit Ihrem ELSTER-Zertifikat — per ERiC ans Finanzamt. Sie müssen ELSTER nicht selbst bedienen.
e-bilanz-2025.xbrl
HGB-Taxonomie · technisch geprüft · zur Übermittlung
Was als Nächstes passiert
Wir übermitteln Ihre e-Bilanz — signiert mit Ihrem ELSTER-Zertifikat — per ERiC ans Finanzamt, adressiert an Ihre Steuernummer. Sie bedienen ELSTER nicht selbst.
Der ELSTER-Annahmeserver quittiert den Eingang mit einem Transferticket und meldet zurück, ob die Übermittlung angenommen wurde. Erst diese Rückmeldung entscheidet — das Transferticket allein ist eine Empfangsquittung, keine Annahmebestätigung.
Sie erhalten das Transferticket + Ihre XBRL-Datei per E-Mail als Nachweis Ihrer Übermittlung.
Ihre Rechnung (§ 14 UStG, inkl. 19 % USt) kommt per E-Mail — die USt ziehen Sie als Vorsteuer ab.
Zur Produktverbesserung und Fehleranalyse speichern wir Ihre Eingaben — auch Firma, Kontaktdaten und Steuernummer, auch wenn Sie abbrechen. Kein ELSTER-Passwort.Details & Widerspruch