Passt eBilanz Fabrik zu Ihnen?
Wir erzeugen Ihre e-Bilanz (das amtliche XBRL-Format) aus Ihren fertigen Zahlen. Drei kurze Fragen — dann geht's los.
Was bedeuten die Größenklassen? (§ 267 HGB)
- Kleinst (§ 267a): bis 450.000 € · 900.000 € · 10 AN.
- Klein (§ 267 Abs. 1): bis 7,5 Mio € · 15 Mio € · 50 AN.
- Mittelgroß (§ 267 Abs. 2): bis 25 Mio € · 50 Mio € · 250 AN.
- Groß (§ 267 Abs. 3): darüber.
Was bedeutet Ja / Nein?
- Ja — Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr (01.01.–31.12.).
- Nein — abweichendes oder verkürztes Geschäftsjahr.
Das brauchen Sie — die meisten sind in unter 10 Minuten durch
- Ihren fertigen Jahresabschluss (Bilanz + GuV) — als PDF/Excel/CSV zum Hochladen oder zum Abtippen.
- Ihre Steuernummer und Ihr Bundesland.
- Für die Übermittlung am Ende: Ihr ELSTER-Zertifikat (.pfx/.p12) + Passwort. Noch keins? Jetzt in „Mein ELSTER“ beantragen — das kann einige Tage dauern.
Im Zweifel: Steuerbilanz
Gemeint ist dieses eine Unternehmen und das Wirtschaftsjahr, das Sie einreichen — nicht Ihre Person und nicht ein anderer Betrieb. Die e-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG hängt an der Gewinnermittlung, nicht an der Rechtsform.
Wer den Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung ermittelt (§ 4 Abs. 3 EStG), gibt eine Anlage EÜR ab. Das ist ein anderer Datensatz als die e-Bilanz nach § 5b EStG. eBilanz Fabrik erstellt und übermittelt ihn nicht.
So kommen Sie trotzdem weiter: Die Anlage EÜR können Sie kostenlos in „Mein ELSTER“ ausfüllen und übermitteln — Sie brauchen dafür kein Produkt von uns.
Falls Sie sich vertan haben: Enthält Ihr Abschluss doch eine Bilanz mit Aktiva und Passiva, wählen Sie oben Bilanz — dann geht es hier weiter.
Ob für Sie Bilanz oder EÜR gilt, klärt im Zweifel Ihre Steuerberaterin, Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Angaben ohne Gewähr; wir leisten keine Steuerberatung.
1. Ihr Jahresabschluss. Gibt es darin eine Seite „Bilanz“ mit zwei Seiten — Aktiva und Passiva —, die auf dieselbe Summe kommen? Dann bilanzieren Sie.
2. Ihre letzte Steuererklärung. War eine „Anlage EÜR“ dabei? Dann ermitteln Sie den Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung.
Bei GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen und Freiberuflern entscheidet Ihre tatsächliche Gewinnermittlung, nicht die Rechtsform. Wir raten nicht für Sie — eine falsche Annahme an dieser Stelle kostet Sie eine Übermittlung, die Sie gar nicht abgeben müssen.
Sie können die Anfrage trotzdem absenden — wir klären es dann gemeinsam, bevor irgendetwas erstellt wird.
Wir nutzen Ihre E-Mail ausschließlich, um Ihnen ein Angebot zu machen bzw. Sie zu informieren, sobald wir Ihre Rechtsform automatisiert unterstützen — kein Newsletter. Löschung jederzeit formlos an hello@ebilanzfabrik.de, andernfalls nach 12 Monaten.
Was sollen wir für Sie erledigen?
Zwei Pflichten, dieselben Zahlen. Sie geben sie einmal ein.
Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Die Gebühr des Unternehmensregisters zahlen Sie dort direkt, weil Sie unter Ihrem eigenen Zugang einreichen.
Ihr Unternehmen
Stammdaten fürs Deckblatt der e-Bilanz.
Wofür wir Ihre E-Mail nutzen — Sie können jederzeit widersprechen
Für Übermittlungsprotokoll, Rechnung und Rückfragen zu Ihrem Vorgang (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse zur Abwicklung Ihres Auftrags und — sofern Sie nicht widersprechen — um Sie an die Frist Ihrer nächsten e-Bilanz und über eigene ähnliche Leistungen zu informieren. Sie können dem jederzeit widersprechen (E-Mail an hello@ebilanzfabrik.de oder Abmeldelink in jeder solchen E-Mail); es entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Löschung auf Anfrage jederzeit möglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Details: Datenschutzerklärung.
Steuernummer nicht zur Hand?
Wo finde ich die Handelsregisternummer?
Pflichtangabe: alle Gesellschafter mit Anteil — zusammen 100 %.
Welcher Gesellschafter-Typ trifft zu?
Im Normalfall halten Sie Ihre Anteile privat → Privatvermögen. Werden die Anteile von einer anderen Firma gehalten → Körperschaft. (Betriebsvermögen nur, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens / einer Personengesellschaft gehören.)
Ihre Bilanz
Laden Sie Bilanz & GuV hoch — wir lesen die Werte aus und legen sie Ihnen zur Bestätigung vor. Oder tippen Sie die Posten manuell ein.
Welche Dateien funktionieren? PDF bitte aus der Buchhaltung exportiert — kein Foto/Scan
Sie haben nur eine Summen- und Saldenliste (SKR 03/04) oder eine BWA?
PDF · HTML · Excel · CSV · Markdown · TXT — oder klicken — oder Zahlen direkt einfügen (Strg+V)
Ihre GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung — die Posten Ihrer Größenklasse, fertig aus Ihrem Abschluss.
Angaben zur Offenlegung
Zwei Angaben, die nur die Offenlegung verlangt. Danach folgt die Übersicht — dort prüfen Sie alles noch einmal, ohne etwas erneut einzutippen.
· Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB, z. B. Bürgschaften, Garantien)
· Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB)
· bei einer AG zusätzlich eigene Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
Prüfen & kostenlose Vorschau
Kurz prüfen — kostenlos, ohne Zertifikat, ohne Zahlung. Sie sehen genau, was übermittelt wird.
Bezahlen
Sichere Zahlung über Stripe. Wir reservieren den Betrag — belastet wird erst nach erfolgreicher Übermittlung an ELSTER. Danach folgt die Freigabe + Übermittlung — Sie behalten die Kontrolle.
Freigeben & übermitteln
Letzter Schritt: Ihr ELSTER-Zertifikat + Ihre Freigabe — dann übermitteln wir mit Ihrem Zertifikat per ERiC ans Finanzamt. Sie bedienen ELSTER nicht selbst.
Sie laden Ihr ELSTER-Zertifikat (.pfx) hoch und geben das zugehörige Passwort ein (in ELSTER das Passwort zu Ihrer Zertifikatsdatei) — damit signieren Sie die Übermittlung; wir senden sie für Sie per ERiC ans Finanzamt. Sie müssen ELSTER nicht selbst bedienen. Das Zertifikat wird nur für diese eine Übermittlung genutzt und nie gespeichert. Noch kein Zertifikat? Kostenlos in Mein ELSTER (~1–2 Wochen, 3–5 Jahre gültig) — viele GmbHs haben es bereits von der USt-Voranmeldung.
Freigabe erhalten — wir übernehmen ab hier.
eBilanz Fabrik erstellt Ihre XBRL-e-Bilanz und übermittelt sie — signiert mit Ihrem ELSTER-Zertifikat — per ERiC ans Finanzamt. Sie müssen ELSTER nicht selbst bedienen.
- Wir übermitteln Ihre e-Bilanz — signiert mit Ihrem ELSTER-Zertifikat — per ERiC ans Finanzamt, adressiert an Ihre Steuernummer. Sie bedienen ELSTER nicht selbst.
- Der ELSTER-Annahmeserver quittiert den Eingang mit einem Transferticket und meldet zurück, ob die Übermittlung angenommen wurde. Erst diese Rückmeldung entscheidet — das Transferticket allein ist eine Empfangsquittung, keine Annahmebestätigung.
- Sie erhalten das Transferticket + Ihre XBRL-Datei per E-Mail als Nachweis Ihrer Übermittlung.
- Ihre Rechnung (§ 14 UStG, inkl. 19 % USt) kommt per E-Mail — die USt ziehen Sie als Vorsteuer ab.