In Vorbereitung · Offenlegung & Hinterlegung beim Unternehmensregister
In Vorbereitung
Gleiche Zahlen.
Zweite Pflicht.

Jahresabschluss offenlegen — ohne Steuerberater, ohne Formularchaos.

Die e-Bilanz geht ans Finanzamt. Derselbe Jahresabschluss muss zusätzlich ins Unternehmensregister — zwei getrennte Pflichten, zwei Fristen, dieselben Zahlen. Wir bereiten diesen zweiten Schritt gerade vor: für Kleinst als Hinterlegung, für kleine Gesellschaften als Offenlegung.

Wenn Sie Ihre e-Bilanz bei uns erstellen, liegen die Werte bereits vor — Sie werden nichts erneut eingeben müssen.

Sagen Sie Bescheid, sobald es soweit ist

Eine kurze Nachricht, wenn die Offenlegung bei uns startet. Kein Verkaufsgespräch.

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-in). Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail. Details in der Datenschutzerklärung.

Worum es geht

Drei Dinge, die für jede GmbH und UG gelten — unabhängig davon, wann wir starten.

§ 325 HGB
Es ist eine eigene Pflicht

Die Übermittlung ans Finanzamt erledigt sie nicht mit. Das Unternehmensregister ist ein anderer Empfänger mit einem anderen Verfahren.

Frist
Zwölf Monate nach Stichtag

Für das Geschäftsjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Die Frist läuft unabhängig von der Steuererklärung.

§ 326 Abs. 2 HGB
Kleinst bleibt nicht öffentlich

Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen nur die Bilanz. Sie wird nicht veröffentlicht — Einsicht nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag.

Wird die Offenlegung versäumt, eröffnet das Bundesamt für Justiz das Ordnungsgeldverfahren von Amts wegen ab 2.500 € und es wiederholt sich, bis eingereicht ist.

Was wir gerade vorbereiten

1
Zahlen übernehmen
Aus Ihrer e-Bilanz bei uns — oder aus Bilanz und GuV, die Sie hochladen.
2
Wenige Angaben bestätigen
Größenklasse, Feststellungsdatum, durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Sie bestätigen, wir rechnen nicht für Sie.
3
Einreichen
Wir bereiten die Einreichung beim Unternehmensregister auf und Sie erhalten die Bestätigung als Nachweis.

Zwei Wege — welcher gilt, hängt an Ihrer Größenklasse

Für die allermeisten kleinen GmbHs und UGs greift die Erleichterung nach § 326 Abs. 2 HGB: Hinterlegung statt Offenlegung — die Zahlen werden nicht veröffentlicht.

Kleinstkapitalgesellschaft · § 267a
Hinterlegung
  • Nur die Bilanz — keine GuV, kein Anhang.
  • Nicht öffentlich einsehbar. Die Zahlen werden hinterlegt, nicht publiziert.
  • Einsicht nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag Dritter.
  • Zwei der drei Schwellen unterschritten: ≤ 450.000 € Bilanzsumme, ≤ 900.000 € Umsatz, ≤ 10 Arbeitnehmer.
Kleine Gesellschaft · § 267 Abs. 1
Offenlegung
  • Bilanz und Anhang — GuV bleibt außen vor.
  • Öffentlich abrufbar über das Unternehmensregister.
  • Für jeden ohne Antrag einsehbar — auch für Wettbewerber.
  • Zwei der drei Schwellen unterschritten: ≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 15 Mio. € Umsatz, ≤ 50 Arbeitnehmer.
Welche Größenklasse für Sie gilt, ist eine Tatsachenfrage — Sie bestätigen sie selbst. Wir rechnen sie nicht für Sie aus. Im Zweifel klärt das Ihr steuerlicher Berater.

Was das Unternehmensregister berechnet

Diese Gebühr erhebt das Register selbst, unabhängig davon, wer die Unterlagen einreicht. Sie ist gesetzlich festgelegt (JVKostG, Kostenverzeichnis).

PositionKleinstkapitalgesellschaft
Einstellung des Jahresabschlusses Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB18,50 €
Jahresgebühr Unternehmensregister je Kalenderjahr3,00 €
Zusammen netto21,50 €

Wenn es soweit ist: was wir übernehmen — und was nicht

Das übernehmen wir

  • Ihre Zahlen in das Format des Registers bringen
  • Die Einreichung vorbereiten und übermitteln
  • Ihnen die Bestätigung als Nachweis geben

Das übernehmen wir nicht

  • Keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung
  • Keine inhaltliche Prüfung Ihrer Zahlen
  • Keine Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Keine Feststellung Ihrer Größenklasse — die bestätigen Sie
Wir sind ein Werkzeug, kein Berater.

eBilanz Fabrik übernimmt die Werte, die Sie angeben, unverändert und bereitet sie technisch auf. Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung Ihrer Größenklasse bleiben bei Ihnen bzw. Ihrem steuerlichen Berater.

eBilanz Fabrik leistet keine Steuerberatung und prüft Ihre Zahlen nicht inhaltlich. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.