Zweite Pflicht.
Jahresabschluss offenlegen — ohne Steuerberater, ohne Formularchaos.
Die e-Bilanz geht ans Finanzamt. Derselbe Jahresabschluss muss zusätzlich ins Unternehmensregister — zwei getrennte Pflichten, zwei Fristen, dieselben Zahlen. Diesen zweiten Schritt übernehmen wir — für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) als Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB.
Wenn Sie Ihre e-Bilanz bei uns erstellen, liegen die Werte bereits vor — Sie geben nichts erneut ein.
Offenlegungs-Datei erstellen
Wir erzeugen die amtliche XBRL-Datei aus Ihren Zahlen. Die Einreichung nehmen Sie selbst unter Ihrem eigenen Zugang beim Unternehmensregister vor.
Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) als Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB. Wir reservieren den Betrag — belastet wird erst, wenn Ihre Datei bereitsteht.
Noch nicht so weit? Fristerinnerung für den 31.12.
Kurz gesagt: Der Jahresabschluss muss zusätzlich zur e-Bilanz ans Unternehmensregister (§ 325 HGB) — zwölf Monate nach dem Stichtag, für das Geschäftsjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Eine Kleinstkapitalgesellschaft hinterlegt nur die Bilanz (§ 326 Abs. 2 HGB); eine kleine Gesellschaft legt Bilanz und Anhang offen (§ 326 Abs. 1 HGB). Wird die Frist versäumt, eröffnet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB) — 2.500 bis 25.000 €, nach der Sechswochenfrist 500 € für eine Kleinst-Kapitalgesellschaft. Angaben ohne Gewähr.
Worum es geht
Drei Dinge, die für jede GmbH und UG gelten.
Die Übermittlung ans Finanzamt erledigt sie nicht mit. Das Unternehmensregister ist ein anderer Empfänger mit einem anderen Verfahren.
Für das Geschäftsjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Die Frist läuft unabhängig von der Steuererklärung.
Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen nur die Bilanz. Sie wird nicht veröffentlicht — Einsicht nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag.
Kann ich die e-Bilanz-Datei auch für die Offenlegung verwenden?
Nein. Die Datei fürs Finanzamt ist ein ELSTER-Transportumschlag, adressiert über Ihre Steuernummer. Das Unternehmensregister nimmt eine reine XBRL-Instanz, adressiert über Ihren Registereintrag — und sie enthält bewusst weniger: bei einer Kleinstkapitalgesellschaft nur die Bilanz.
- ELSTER-Transportumschlag — Hersteller-Kennung, Testmerker, Übertragung durch uns.
- Adressiert über Ihre 13-stellige Steuernummer.
- Enthält Bilanz und GuV — § 5b EStG verlangt beides.
- Steuerliche Positionen und Umgliederungen, die das Register nichts angehen.
- Reine XBRL-Instanz — kein Umschlag; Sie reichen sie selbst ein.
- Adressiert über Ihren Registereintrag, nicht über die Steuernummer.
- Kleinst: nur die Bilanz — keine GuV (§ 326 Abs. 2 HGB).
- Zusätzlich Feststellungsdatum, Größenklasse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl — dafür hat die Steuerdatei keinen Platz.
Das ist kein Formalismus, sondern Ihr Schutz. Wer die Finanzamt-Datei beim Register einreicht, veröffentlicht Umsatz und Personalkosten dauerhaft — und eine zu weit gehende Offenlegung lässt sich nicht zurücknehmen. Deshalb erzeugen wir aus denselben Zahlen eine zweite, eigene Datei — Sie geben nichts erneut ein.
So läuft es ab
Zwei Wege — welcher gilt, hängt an Ihrer Größenklasse
Viele kleine GmbHs und UGs erfüllen zugleich die Schwellen einer Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB). Dann greift die Erleichterung nach § 326 Abs. 2 HGB: Hinterlegung statt Offenlegung — die Zahlen werden nicht veröffentlicht.
- Nur die Bilanz — keine GuV, kein Anhang.
- Nicht öffentlich einsehbar. Die Zahlen werden hinterlegt, nicht publiziert.
- Einsicht nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag Dritter.
- Zwei der drei Schwellen nicht überschritten: ≤ 450.000 € Bilanzsumme, ≤ 900.000 € Umsatz, ≤ 10 Arbeitnehmer.
- Bilanz und Anhang — GuV bleibt außen vor.
- Öffentlich abrufbar über das Unternehmensregister.
- Für jeden ohne Antrag einsehbar — auch für Wettbewerber.
- Zwei der drei Schwellen nicht überschritten: ≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 15 Mio. € Umsatz, ≤ 50 Arbeitnehmer.
Was eBilanz Fabrik kostet
Preis — einmalig je Jahresabschluss, kein Abo. Wir erstellen die gegen die amtliche Taxonomie geprüfte XBRL-Datei; die Einreichung beim Unternehmensregister nehmen Sie selbst unter Ihrem eigenen Zugang vor.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Offenlegung / Hinterlegung XBRL-Datei nach amtlicher Taxonomie, einmalig je Jahresabschluss — kein Abo | 39,95 € netto |
| zzgl. 19 % USt | 7,59 € |
| Sie zahlen an uns brutto | 47,54 € |
Dazu kommt die Gebühr des Unternehmensregisters — die zahlen Sie direkt dort, nicht an uns, weil Sie die Datei unter Ihrem eigenen Zugang einreichen. Die jeweils gültigen Beträge nennt das Register selbst.
Was wir übernehmen — und was nicht
Das übernehmen wir
- Ihre Zahlen in das Format des Registers bringen (XBRL-Datei nach der amtlichen Taxonomie)
- Die fertige Datei zum Download bereitstellen — Sie laden sie selbst beim Unternehmensregister hoch
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Upload, damit klar ist, wo die Datei hingehört
Das übernehmen wir nicht
- Keine Übermittlung in Ihrem Namen — die Einreichung machen Sie selbst
- Keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung
- Keine inhaltliche Prüfung Ihrer Zahlen
- Keine Aufstellung des Jahresabschlusses
- Keine Feststellung Ihrer Größenklasse — die bestätigen Sie
eBilanz Fabrik übernimmt die Werte, die Sie angeben, unverändert und bereitet sie technisch auf. Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung Ihrer Größenklasse bleiben bei Ihnen bzw. Ihrem steuerlichen Berater.