Offenlegung versäumt: das Ordnungsgeldverfahren
Aktualisiert: August 2026 · Lesezeit ~3 Min · eBilanz Fabrik (Werkzeug, keine Steuerberatung)
Kurz gesagt: Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht eingereicht, eröffnet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB). Es beginnt mit einer Androhung und sechs Wochen Nachfrist; danach wird das Ordnungsgeld festgesetzt — mindestens 2.500 €, höchstens 25.000 €. Es wiederholt sich, bis eingereicht ist, und eine nachträgliche Einreichung beseitigt ein bereits festgesetztes Ordnungsgeld nicht.
1. Es beginnt ohne Anzeige
Niemand muss das Versäumnis melden. Das Bundesamt für Justiz prüft die Einhaltung von Amts wegen und leitet das Verfahren selbst ein. Das unterscheidet die Offenlegung von manchen anderen Pflichten, bei denen erst eine Beanstandung etwas auslöst.
2. Der Ablauf
- Androhungsverfügung — sie benennt die fehlenden Unterlagen und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen.
- Festsetzung — wird auch die Nachfrist versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.
- Wiederholung — das Verfahren wird erneut eingeleitet, solange nicht eingereicht ist.
Die Nachfrist ist der eigentlich entscheidende Punkt: Wer auf die Androhung reagiert und innerhalb der sechs Wochen einreicht, vermeidet die Festsetzung.
3. Die Höhe
§ 335 Abs. 1 HGB setzt den Rahmen: mindestens 2.500 €, höchstens 25.000 €. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens selbst.
4. Warum spätes Einreichen nicht alles heilt
Wer nach der Festsetzung einreicht, beendet zwar die Wiederholung — das bereits festgesetzte Ordnungsgeld bleibt aber zahlbar. Genau hier entsteht der teure Irrtum: „Ich reiche es einfach später ein" trifft für die Zukunft zu und für die Vergangenheit nicht.
5. Wer angesprochen wird
Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Die Verantwortung für die rechtzeitige Einreichung liegt bei der Geschäftsführung.
6. Was das praktisch heißt
Die Frist ist zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag — für 2025 also der 31. Dezember 2026. Wer offenlegungspflichtig ist und was eingereicht wird, steht hier: Muss ich den Jahresabschluss meiner GmbH offenlegen? Der Unterschied zwischen Offenlegung und Hinterlegung — und wer nur die Bilanz einreichen darf — hier: Offenlegung oder Hinterlegung.
7. Was eBilanz Fabrik hier tut — und was nicht
Wir reichen die Offenlegung heute nicht für Sie ein und können ein laufendes Ordnungsgeldverfahren nicht für Sie führen. Was wir übernehmen, ist die e-Bilanz ans Finanzamt nach § 5b EStG.
Jahresabschluss hochladen, prüfen, freigeben — Übermittlung per ERiC.
Jetzt e-Bilanz erstellen →Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Offenlegung versäume?
Das Bundesamt für Justiz eröffnet von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Es beginnt mit einer Androhungsverfügung und einer Nachfrist von sechs Wochen; wird auch die versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.
Wie hoch ist das Ordnungsgeld?
Nach § 335 Abs. 1 HGB mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 €. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Wird es nur einmal verhängt?
Nein. Das Verfahren wird wiederholt, solange die Unterlagen nicht eingereicht sind.
Hilft es, jetzt noch einzureichen?
Für die Zukunft ja — das Verfahren endet, wenn eingereicht ist. Ein bereits festgesetztes Ordnungsgeld beseitigt die nachträgliche Einreichung jedoch nicht; es bleibt zahlbar.
Wer haftet — die Gesellschaft oder die Geschäftsführung?
Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Die Verantwortung für die rechtzeitige Einreichung liegt bei der Geschäftsführung.
Kommen zum Ordnungsgeld noch Kosten hinzu?
Ja, das Verfahren selbst verursacht Kosten, die zusätzlich zum Ordnungsgeld erhoben werden.
eBilanz Fabrik ist ein Übermittlungs-Werkzeug und leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Verfahren, Fristen und Beträgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (u. a. § 325 HGB, § 335 HGB) und die Entscheidungen des Bundesamts für Justiz im Einzelfall. Ein laufendes Ordnungsgeldverfahren gehört in fachkundige Hände. Die Offenlegung bzw. Hinterlegung reichen wir derzeit nicht für Sie ein.