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Was kostet die Einreichung beim Unternehmensregister?

Aktualisiert: August 2026 · Lesezeit ~3 Min · eBilanz Fabrik (Werkzeug, keine Steuerberatung)

Kurz gesagt: Für eine Kleinstkapitalgesellschaft, die nur die Bilanz hinterlegt, sind es 18,50 € für die Einstellung plus 3,00 € Jahresgebühr — zusammen 21,50 € netto. Die Gebühr erhebt das Register selbst, nicht der Dienstleister. Wenn Sie anderswo 45 € oder mehr lesen, ist dort fast immer ein anderer Fall gemeint.

1. Wer die Gebühr erhebt

Nicht der Anbieter, der beim Einreichen hilft, sondern das Unternehmensregister selbst — direkt und unabhängig davon, wer die Unterlagen hochlädt. Sie ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Ein Dienstleister kann darauf ein eigenes Honorar aufschlagen; die Registergebühr bleibt davon unberührt.

2. Der Kleinst-Fall: Hinterlegung

3. Warum vielerorts eine ganz andere Zahl steht

In Ratgebern und Übersichten liest man häufig 45 €, teils Spannen von 37,50 € bis über 97,50 €. Diese Zahlen sind nicht erfunden — sie betreffen die Offenlegung eines vollständigen Jahresabschlusses, in der Regel für eine kleine Kapitalgesellschaft, und teils größere Konstellationen bis hin zum Konzernabschluss.

Das Problem ist nicht die Zahl, sondern die Zuordnung: Sie wird oft Lesern präsentiert, deren tatsächlicher Fall die Kleinst-Hinterlegung ist. Wer hinterlegen darf, zahlt diese Beträge nicht.

Die Prüffrage lautet deshalb immer: meint die genannte Gebühr die Offenlegung oder die Hinterlegung? Welcher der beiden Wege für Sie gilt, steht hier: Offenlegung oder Hinterlegung — was für eine Kleinst-GmbH gilt.

4. Die Folgekosten, an die selten jemand denkt

Eine hinterlegte Bilanz ist nicht frei abrufbar: Dritte bekommen sie nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag. Eine offengelegte ist über das Register für jeden ohne Antrag einsehbar — für viele Gesellschaften der eigentliche Unterschied, und er kostet nichts extra, sondern ergibt sich aus dem gewählten Weg.

5. Der teuerste Weg ist, gar nicht einzureichen

Wird die Frist versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest (§ 335 HGB) — der Rahmen liegt bei 2.500 bis 25.000 €, bei Nachholung nach der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 HGB bei 500 € für eine Kleinst- und 1.000 € für eine kleine Kapitalgesellschaft — mehr als das Hundertfache der Einstellgebühr, und es wiederholt sich. Details: Offenlegung versäumt: das Ordnungsgeldverfahren.

6. Was eBilanz Fabrik dafür berechnet

39,95 € netto für die XBRL-Datei — das ist unser Preis, und er hat mit der Gebühr des Registers nichts zu tun. Die Registergebühr zahlen Sie dort direkt, weil Sie unter Ihrem eigenen Zugang einreichen. Die e-Bilanz ans Finanzamt nach § 5b EStG ist eine getrennte Leistung mit eigenem Preis.

e-Bilanz ans Finanzamt — das können wir heute

Jahresabschluss hochladen, prüfen, freigeben — Übermittlung per ERiC. Die Registergebühr fällt hierfür nicht an.

Offenlegungs-Datei erstellen →

Häufige Fragen

Was kostet die Hinterlegung einer Kleinst-Bilanz?

18,50 € für die Einstellung des Jahresabschlusses plus 3,00 € Jahresgebühr Unternehmensregister je Kalenderjahr — zusammen 21,50 € netto.

Warum lese ich anderswo 45 € oder mehr?

Weil dort meist ein anderer Fall gemeint ist: die Offenlegung eines vollständigen Jahresabschlusses, in der Regel für eine kleine Kapitalgesellschaft. Wer als Kleinstkapitalgesellschaft nur die Bilanz hinterlegt, zahlt das nicht. Prüfen Sie bei jeder genannten Gebühr, ob sie die Offenlegung oder die Hinterlegung meint.

Zahle ich die Gebühr an eBilanz Fabrik?

Nein. Das Register erhebt sie selbst und direkt, unabhängig davon, wer die Unterlagen einreicht. Für die Einreichung beim Unternehmensregister gibt es bei eBilanz Fabrik 39,95 € netto — das ist unser Preis für die Datei, nicht die Gebühr des Registers.

Fällt die Jahresgebühr jedes Jahr an?

Sie wird je Kalenderjahr erhoben. Sie hängt am Registereintrag, nicht an der einzelnen Einreichung.

Was kostet es, eine hinterlegte Bilanz einzusehen?

Eine hinterlegte Bilanz ist nicht frei abrufbar. Dritte erhalten sie nur auf kostenpflichtigen Einzelantrag beim Register; die Gebühr dafür erhebt ebenfalls das Register.

Was kostet es, gar nicht einzureichen?

Deutlich mehr. Das Bundesamt für Justiz setzt bei Versäumnis ein Ordnungsgeld fest (§ 335 HGB) — 2.500 bis 25.000 €, bei Nachholung nach der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 HGB 500 € für eine Kleinst- und 1.000 € für eine kleine Kapitalgesellschaft — mehr als das Hundertfache der Einstellgebühr.

eBilanz Fabrik ist ein Übermittlungs-Werkzeug und leistet keine Steuerberatung. Gebührenangaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Gebührenregelung des Unternehmensregisters, die Beträge nennt das Register selbst. Die genannten 18,50 € / 3,00 € beziehen sich auf die Hinterlegung einer Kleinst-Bilanz nach § 326 Abs. 2 HGB. Die Einreichung beim Unternehmensregister bieten wir derzeit nicht an.